Nein, leider ist es uns aus Kostengründen nicht möglich. Wir haben weder ein Lager noch verfügen wir über entsprechendes Personal, die das Verteilungssystem organisieren könnten.

Bitte wenden Sie sich an:

Debora Kravtschenko
Tel. +43/1/531 04-171
E-mail: service@ikg-wien.at

Ja, eine solche Patenschaft macht doppelt Freude. Sie hilft in Armut lebenden Menschen und die Beschenkten freuen sich über ein sinnvolles Geschenk.

HIER gelangen Sie zum Antrag für Sozialpatenschaft Chessed oder Zedaka

Tmicha wird intern und extern kontrolliert. Unser Jahresabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Spendeneinnahmen und deren Verwendungen werden genau kontrolliert.

Jeder gespendete Euro kommt zu 100 % den Bedürftigen zu Gute.

Ja, Spenden an Tmicha sind steuerlich absetzbar. Unsere Reg. Nr. beim Finanzamt lautet: SO 1324

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen.

Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben! Idealerweise geben Sie uns auch Ihre Adresse bekannt, damit wir Sie für eventuelle Rückfragen kontaktieren können.

Hinweise für Firmen:

Unternehmen können bis zu 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe geltend machen. Die Betriebsausgabe wird nicht von Tmicha an das Finanzamt gemeldet, sondern wird wie bisher durch das jeweilige Unternehmen selbst beim Finanzamt eingereicht.

Sollten Sie Ihre Spende als Sonderausgabe als Privatperson geltend machen wollen, benötigen wir für die Meldung ans Finanzamt bitte Ihren Namen laut Meldebestätigung sowie Ihr Geburtsdatum. Bitte geben Sie uns daher Ihre Daten bekannt.

Tipps zur Spendenabsetzbarkeit

  • Nur jene Person, die auf dem Einzahlungsbeleg steht, kann die Spenden von der Steuer absetzen. Anonyme Spenden sind steuerlich nicht absetzbar. Füllen Sie daher bei Überweisungen immer Ihren Namen und Ihre Adresse gut lesbar aus.
  • Damit Sie Ihre Spenden auch steuerlich absetzen können, ist es bei Ehepartnern wichtig, dass jene Person, die die Spende leistet, auch einkommenssteuerpflichtig ist, da sonst eine Absetzbarkeit nicht gegeben ist.

Wenn Sie Ihre Spenden nicht absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf unter office@tmicha.at und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken.

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